Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend haben wir versucht, besonders häufig gestellte Fragen zu Ihrem Besuch bei uns vorab zu beantworten. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren!
Was soll ich zu meiner Augenuntersuchung mitbringen?
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Bitte alle aktuellen Brillen, Augenbefunde und ggf. Augentropfen die verwendet werden mitnehmen.
Darf ich nach der Untersuchung mit dem Auto fahren?
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Grundsätzlich JA. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass zur genaueren Untersuchung des Augenhintergrundes pupillenerweiternde Tropfen verabreicht werden. Das ist insbesondere bei Erstuntersuchungen, sowie bei Sehstörungen oder Vorsorgeuntersuchungen (z.B bei Vorliegen von Kurzsichtigkeit oder internistischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus und arterieller Hypertonie) der Fall. Dann ist das Lenken eines Fahrzeuges nicht mehr erlaubt und wir empfehlen Ihnen, eine Begleitperson mitzubringen oder nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.
Wann soll ich zum Augenfacharzt gehen?
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Unabhängig vom Alter sollte bei bekannten familiären Augenerkrankungen wie z.B. grüner Star oder auch bei bekannter Kurzsichtigkeit (Myopie), sowie bei internistischen Grunderkrankungen wie zum Beispiel Diabetes mellitus und arterieller Hypertonie eine regelmäßige augenfachärztliche Untersuchung stattfinden.

Ab dem 40. Lebensjahr ist unabhängig von der Familienanamnese eine regelmäßige Glaukomvorsorgeuntersuchung sinnvoll.

Ab dem 65. Lebensjahr ist eine regelmäßige Untersuchung bzgl. Katarakt und Makuladegeneration anzuraten.
Wann soll mein Kind augenärztlich untersucht werden?
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Die Sehentwicklung findet vor allem in den ersten 13 Lebensjahren statt. Um einer möglicherweise bleibenden Funktionseinschränkung vorzubeugen, kann man in dieser Zeit eine Sehschwäche durch spezielle Untersuchungen frühzeitig erkennen und ggf. behandeln.

Der richtige Zeitpunkt der ersten Augenuntersuchungen ist im Rahmen des MutterKindPasses geregelt: Die MKP I findet im 10.-14. Lebensmonat statt und wird in der Regel vom Kinderfacharzt durchgeführt. Hier geht es vor allem um die rechtzeitige Diagnose und ggf. Therapie einer funktionalen Sehschwäche. Bei Risikofaktoren (z.B. Frühgeburt) oder Auffälligkeiten (z. B. Schielen), sollte auch diese Untersuchung schon beim Augenfacharzt durchgeführt werden.

Die MKP II findet um den 2. Geburtstag statt. Hier erfolgt bereits eine sehr genaue Untersuchung der Augenstellung, der Sehleistung und des Augenhintergrundes (insbesondere des Sehnerven und der Netzhaut) sowie eine genaue Bestimmung der Dioptrien mittels spezieller Geräte für Kleinkinder. Hierfür ist es notwendig ihrem Kind pupillenerweiternde Augentropfen zu verabreichen, da andernfalls fehlerhafte Werte gemessen werden.

Nachdem sich die Dioptrien im Wachstum verändern, sollte vor Schuleintritt nochmals eine genaue Untersuchung mit Messung der Dioptrien erfolgen um den Bedarf einer Brille herauszufinden und so einen guten Schulerfolg zu unterstützen.
Was ist ein Wahlarzt?
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Als Wahlärztin habe ich ausreichend Zeit für die Untersuchung meiner Patienten und eine anschließende Befundbesprechung. Die Terminvergabe ist flexibel und kurzfristig möglich. Als Wahlärztin habe ich keine Verträge mit den Krankenkassen und stelle Ihnen die erbrachten Leistungen in Form einer detaillierten Honorarnote in Rechnung.
Wie erfolgt die Abrechnung?
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Die Honorarnote kann in Bar oder mittels Bankomatkarte Vorort beglichen werden. Wir reichen Ihre Rechnung gerne bei der zuständige Krankenkasse für Sie ein. Je nach Sozialversicherungsträger erhalten Sie bis zu 80% des Betrages rückerstattet.
Was bedeutet F.E.B.O.?
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Die Abkürzung bedeutet ‚Fellow of the European Board of Ophthalmology’ und gilt auch als Europäischer Facharzt für Augenheilkunde. Diese Zusatzbezeichnung wird von der Europäischen Fachgesellschaft für Augenheilkunde (European Board of Ophthalmology, EBO) vergeben und kann als Qualitätssigel für den die Bezeichnung tragenden Augenarzt verstanden werden.

Die schriftliche und mündliche Prüfung fand einmal jährlich in Paris statt, seit der CoronaPandemie wurde auf eine zweimal jährlich stattfindende Online-Prüfung umgestellt. So soll eine einheitliche und exzellente Ausbildung der europäischen Augenärzte gewährleistet werden. Für Augenärzte in Österreich ist die Teilnahme an der Prüfung freiwillig. Dennoch hilft die Zusatzbezeichnung den Patienten, das fachliche Wissen des Arztes vorab besser einschätzen zu können.