Die Sehentwicklung findet vor allem in den ersten 13 Lebensjahren statt. Um einer möglicherweise bleibenden Funktionseinschränkung vorzubeugen, kann man in dieser Zeit eine Sehschwäche durch spezielle Untersuchungen frühzeitig erkennen und ggf. behandeln.
Der richtige Zeitpunkt der ersten Augenuntersuchungen ist im Rahmen des MutterKindPasses geregelt: Die MKP I findet im 10.-14. Lebensmonat statt und wird in der Regel vom Kinderfacharzt durchgeführt. Hier geht es vor allem um die rechtzeitige Diagnose und ggf. Therapie einer funktionalen Sehschwäche. Bei Risikofaktoren (z.B. Frühgeburt) oder Auffälligkeiten (z. B. Schielen), sollte auch diese Untersuchung schon beim Augenfacharzt durchgeführt werden.
Die MKP II findet um den 2. Geburtstag statt. Hier erfolgt bereits eine sehr genaue Untersuchung der Augenstellung, der Sehleistung und des Augenhintergrundes (insbesondere des Sehnerven und der Netzhaut) sowie eine genaue Bestimmung der Dioptrien mittels spezieller Geräte für Kleinkinder. Hierfür ist es notwendig ihrem Kind pupillenerweiternde Augentropfen zu verabreichen, da andernfalls fehlerhafte Werte gemessen werden.
Nachdem sich die Dioptrien im Wachstum verändern, sollte vor Schuleintritt nochmals eine genaue Untersuchung mit Messung der Dioptrien erfolgen um den Bedarf einer Brille herauszufinden und so einen guten Schulerfolg zu unterstützen.